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Firma A.Liashkevich Rolladen Jalousie und Fensterbau

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Firmensitz Troisdorf

Amtsgericht Siegburg

Eingetragen in der Handwerkskammer Köln als :

Rollladen- und Sonnenschutztechniker

Metallbauer

Einbau von genormten Baufertigteilen Fenster Türen Garagentore usw.

Steuer-Nr.: 220 / 5984 / 4294

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Rolladenbauer bleiben meisterpflichtig
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt: Die 2020 erfolgte Rückvermeisterung im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk war richtig. Eine Evaluierung fiel positiv aus. Das betrifft auch weitere Gewerke.
Montage von einem Vorbaurollladen mit Führungsschienen: Der Rolladenbau bleibt meisterpflichtig. - © mika - stock.adobe.com
filter_none WEITERE BEITRÄGE ZU DIESEM ARTIKEL
Nach der Rückvermeisterung: So steht es um die Drechsler
Ein Jahr Meisterpflicht: So steht es um die zwölf Gewerke
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Meisterpflicht im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk und in weiteren Gewerken bestätigt. Laut einer Mitteilung des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) bleibt der Beruf damit in der Anlage A der Handwerksrolle und ist weiterhin meisterpflichtig.
Die Entscheidung basiert auf einer vorgeschriebenen Evaluierung, die fünf Jahre nach der Rückvermeisterung von 2020 durchgeführt wurde. "Die Evaluierung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat nun ergeben, dass die 2020 erfolgte 'Rückvermeisterung' unseres Handwerks richtig war", sagte Ingo Plück, Hauptgeschäftsführer des BVRS.
Qualitätsunterschiede belegt
Als entscheidendes Argument für die Beibehaltung der Meisterpflicht führt der Verband Qualitätsunterschiede an. Laut BVRS konnte dem Ministerium nachvollziehbar dargelegt werden, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten von Meisterbetrieben deutlich höher sei als die von Betrieben ohne Meister.
Besonders aussagekräftig sind laut Plück die Schadensdaten: Sachverständige sollen bestätigt haben, dass Betriebe ohne einschlägige Qualifikation für 70 bis 80 Prozent der Schadensfälle verantwortlich seien. Gleichzeitig seien die von Nicht-Meisterbetrieben verursachten Schäden auch deutlich höher als die von Meisterbetrieben.
Der Verband wertet die ministerielle Bestätigung als wichtigen Schritt sowohl für den vorbeugenden Verbraucherschutz als auch für die berufliche Zukunft der Handwerkerinnen und Handwerker in der Branche.
Positive Effekte der Meisterpflicht
Die Meisterpflicht im Rollladen- und Sonnenschutztechniker-Handwerk hatte eine wechselvolle Geschichte. Im Jahr 2004 wurden rund 50 Gewerke, darunter auch der damalige "Rolladen- und Jalousiebauer", in die Anlage B überführt und fielen damit aus der Zulassungspflicht heraus. Diese Entscheidung wurde von der schwarz-roten Koalition im Jahr 2020 rückgängig gemacht.
Die damalige Rückvermeisterung war Teil einer größeren Reform, bei der zwölf Gewerke wieder meisterpflichtig wurden. Dazu gehörten neben den Rollladen- und Sonnenschutztechnikern auch Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Parkettleger, Orgelbauer, Raumausstatter und andere Berufsgruppen.
Die jetzige Bestätigung zeigt, dass die Evaluierung nach fünf Jahren - wie damals vorgesehen - zu einem positiven Ergebnis für die Beibehaltung der Meisterpflicht geführt hat.
Gut für den Verbraucherschutz
Insgesamt bestätigt der Evaluationsbericht die positiven Auswirkungen der 2020 eingeführten Meisterpflicht für zwölf Handwerksgewerke. Laut dem Bericht stiegen die bestandenen Meisterprüfungen in den "rückvermeisterten" Gewerken um durchschnittlich 63 Prozent. Die Evaluierung zeigt auch eine Verbesserung der Qualität und des Verbraucherschutzes. Nach dem eindeutigen Erfolg der Rückvermeisterung und der positiven Evaluierung stellt sich die Frage, ob noch weitere zulassungsfreie B1-Gewerke in die Meisterpflicht zurückkehren könnten.
Auch wenn das Wirtschaftsministerium auf Basis der Datenlage noch kein endgültiges Urteil fällen will, fällt das Fazit der Wiedereinführung der Meisterpflicht unterm Strich positiv aus. Im Bericht heißt es: "Die anhand des vorliegenden Zahlenmaterials und der Stellungnahmen der Fachverbände gegenwärtig feststellbaren Entwicklungen stehen im Einklang mit der Intention des Gesetzgebers, Gefahren für Endverbraucher/-innen in den zwölf zuvor zulassungsfreien Gewerken durch eine gesteigerte Anzahl von Meisterinnen und Meistern zu verhindern." 


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